Fischers Lust statt Anglers Frust Fliegenfischen im Herz der Eifel
Fischers Lust statt Anglers FrustFliegenfischen im Herz der Eifel

Unsere Zehn Gebote

1. Achtsamkeit gegenüber der Natur

Zeitsprung rückwärts ins Jahr 1417: Die Türken hatten Istanbul, das damalige Konstantinopel, noch nicht erobert; Amerika war noch nicht entdeckt; bis zu Martin Luther und seiner Reformation sollte es noch hundert Jahre dauern. Hätte damals ein Fischer an der Urft achtlos seine beschädigte Nylon-Angelschnur ins Wasser geworfen, hätte es bis zur Gegenwart gebraucht, auf dass sich diese Schnur zersetzt hätte. Gott sei Dank gab es annno dazumal noch keinen Kunststoff. Sonst würden wir uns heute an und in der Urft in dem seither angesammelten Plastikmüll dutzender Fischergenerationen verheddern. Grässlich. Das kleine Gedankenspiel macht klar, wie wichtig jeder Fliegenfischer für die Bewahrung des Naturparadieses Urft ist. Nehmen Sie Rücksicht. Vorbildlich verhält sich, wer bei seinem Aufenthalt so wenig Spuren wie möglich hinterlässt.

 

2. Persönliche Voraussetzungen

Fischen ohne Papiere geht gar nicht. Wer fischen will, muss sowohl einen auf seinen Namen laufenden gültigen Fischereischein und den Fischerei-Erlaubnissschein bei sich führen. Diese sind auf Verlangen den Fischereiaufsehern vorzuzeigen.

 

3. Zahl der Gastkarten

Fisch und Fischer werden es danken. Höchstens vier Tageskarten werden ausgegeben.

 

4.  Fischereistrecke

Gastfischern ist bei uns an der Urft ein besonderes Revier vorbehalten. Dieses ist durch die Schilder Los 1 und Los 2 markiert. Es reicht von der Brücke Aachener Straße inmitten der Stadt Kall bis zur Gemeindegrenze Gemünd. Die Länge dieser Strecke beträgt zirka drei Kilometer.

 

5. Nur mit Fliegenrute

In unserem Revier ist nur eine Art des Fischens zulässig: das Fliegenfischen. Wer sich also den Erlaubnisschein besorgt hat (siehe dazu "Fan-

kontakt"), darf zwar fischen, aber ausschließlich mit der Fliege. Statthaft ist dabei eine Rute, die nur mit einem Köder ausgerüstet ist. Ein eventueller Widerhaken sollte beigedrückt sein. Überdies sind nur künstliche Köder erlaubt. Wir empfehlen Trocken- oder Nassfliege, Nymphe oder Streamer. Strikt untersagt sind Naturköder und Blinker.

 

6. Fangquote

Um den natürlichen Fischbestand zu sichern, ist die Fangmenge limitiert. Grundsätzlich sind zwei Edelfische erlaubt. Ausgenommen sind Äschen. Sie sind bei uns ganzjährig geschützt.

 

7. Fischgröße

Zum Sattwerden dürften zwei Fische allemal genügen, zumal die Mindestlänge der entnommenen Fische 34 Zentimeter betragen soll. Kleinere Fische sind schonend zurückzusetzen.

 

8. Fangsaison

Wir wollen den Fischbestand sichern und verbessern. Daher bekommen alle Fische Schonzeiten, teilweise über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus. So beginnt die Fangsaison generell erst am 16. März und endet am 19. Oktober. In der restlichen Jahreszeit herrscht Ruhe am Wasser. Fische und Wasserinsekten können sich erholen.

 

9. Gesetzliche Vorschriften

Im Übrigen gelten natürlich die Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Fischereigesetzes und -ordnung.

 

10. Sanktionen

Bei einem Regelvertoß ist der Fischereipächter befugt, den Erlaubnisschein einzuziehen. Die Einhaltung der Regeln kontrollieren Fischerei--Aufseher. Gegen jeden Schwarzangler wird Strafanzeige erstattet. Zivilrechtliche Ansprüche werden gerichtlich durchgesetzt.

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© Erhard Fett